Cannabis wird legalisiert. Hier ist die dringende Betriebsvereinbarung dazu!
Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat,
das Bundeskabinett hat die partielle Freigabe von Cannabis zum privaten Gebrauch gebilligt. Durch einen am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei gestellt werden.
Das bedeutet auch:
Ihre Betriebsvereinbarung zum Thema Alkoholverbot muss um das Thema Cannabis erweitert werden. Der Tipp der Woche dreht sich um dieses brandaktuelle Thema.
Da wird so mancher Azubi jubeln. Cannabis wird legalisiert. Und auch die älteren Konsumenten haben sicherlich ein Lächeln im Gesicht. Doch egal, wie man zum Thema Cannabis steht. Es ist eine Droge – und damit hat Cannabis am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
Der Gesetzgeber aber hat einen großen Schritt zur Legalisierung von Cannabis gemacht. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen zukünftig 30 Gramm pro Monat beziehen. Ältere Menschen dürfen über spezielle Cannabis-Clubs maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat erwerben. Wer lieber selber züchtet, darf 3 Pflanzen zu Hause anbauen.
Klar ist auch:
Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz ist ein No-Go. So wie ja auch niemand betrunken zur Arbeit erscheinen oder sich während der Arbeit betrinken sollte. Denken Sie deshalb schon jetzt über eine entsprechende Betriebsvereinbarung nach. Wie diese aussehen könnte, zeigt in ihren Grundzügen die folgende Muster-Betriebsvereinbarung.
Selbstverständlich! Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Betriebsvereinbarung nur ein Muster darstellt. Sie sollten sich immer an einen Rechtsanwalt oder Experten im Arbeitsrecht wenden, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtlich einwandfrei ist und die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens berücksichtigt.
Betriebsvereinbarung: Alkohol- und Cannabisverbot im Unternehmen
Präambel Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Wahrung des Betriebsklimas und zur Sicherung der Arbeitsqualität legen Unternehmen [Name des Unternehmens] und Betriebsrat in dieser Betriebsvereinbarung Regelungen zum Umgang mit Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz fest.
§ 1 – Geltungsbereich Die Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens [Name des Unternehmens] unabhängig von ihrer Position oder Tätigkeit.
§ 2 – Alkohol am Arbeitsplatz (1) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es untersagt, während der Arbeitszeit alkoholische Getränke zu konsumieren oder alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen. (2) Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung.
§ 3 – Cannabis am Arbeitsplatz (1) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es untersagt, während der Arbeitszeit Cannabis oder cannabisbasierte Produkte zu konsumieren oder unter dem Einfluss von Cannabis am Arbeitsplatz zu erscheinen. (2) Dies gilt auch, wenn der Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen erfolgt. In solchen Fällen ist der Mitarbeiter verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
§ 4 – Kontrollmaßnahmen (1) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. (2) Die Durchführung der Kontrollen wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem Betriebsrat abgestimmt.
§ 5 – Sanktionen Verstöße gegen diese Vereinbarung können arbeitsrechtliche Konsequenzen, einschließlich Abmahnungen und Kündigungen, zur Folge haben.
§ 6 – Inkrafttreten Diese Betriebsvereinbarung tritt am [Datum] in Kraft.
Ort, Datum, Unterschriften
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Mit diesen Punkten in einer Betriebsvereinbarung betreiben Sie aktive Gesundheitsprävention
Burnout, Überforderung, Depressionen: Die psychische Belastung am Arbeitsplatz wird einer Studie zufolge immer bedeutender. 38,5 Prozent der befragten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Arbeitgeber und Personalverantwortlichen und Betriebsärzte geben an, dass dieses Thema bereits jetzt eine eher große oder große Bedeutung in ihren Unternehmen haben. Dazu kommt:
Auf die Frage, welche Bedeutung Burnout & Co. in drei Jahren haben werden, sagen das sogar rund 70 Prozent. Was deutlich macht: Ihr Handeln ist gefragt!
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Ihre
Andrea Einziger Redaktionsleitung |
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