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Brückentage 2024: Jetzt schon an die gerechte Verteilung denken

Die Urlaubssaison ist noch nicht zu Ende, da lenkt sich der Blick vieler Kolleginnen und Kollegen bereits auf das Jahr 2024. Denn im kommenden Jahr gibt es sehr viele, sehr interessante Brückentage.

Mein Tipp
Nur mit einer Betriebsvereinbarung können Sie für gerechte Verteilungsgrundsätze sorgen. Und die entdecken Sie in der neuen Ausgabe des Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsvereinbarung aktuell“.

Und das Beste: Sie erhalten diese Ausgabe zum Testen und Ausschlachten inklusive dieser Muster-Betriebsvereinbarung gern gratis. Sie brauchen nur noch hier zu klicken!




Betriebsrats-Woche KW 36/2023

Wie Sie das drohende Überstunden-Festival wirkungsvoll verhindern

Liebe Betriebsrätin,
lieber Betriebsrat,

man kann das Thema Künstliche Intelligenz (KI) durchaus kritisch sehen. Trotzdem habe ich ChatGPT jetzt einmal um Unterstützung gebeten. Ich wollte einfach wissen, was dabei herauskommt. Die Bitte an die KI lautete: „Schreib mir ein humorvolles Editorial, warum ein Betriebsrat völlig unverzichtbar ist.“

Erstellt hat ChatGPT dann das. Ist nicht ganz mein „Kaffee“, um bei einem Bild zu bleiben, das gleich eine Rolle spielt. Doch bitte, lesen Sie selbst. Der Artikel von ChatGPT beginnt formvollendet mit einer Überschrift. Und zwar mit dieser:

Der Betriebsrat: Warum jeder Betrieb einen eigenen inoffiziellen Superhelden braucht

Willkommen, liebe Leserinnen und Leser,

heute widmen wir uns einer Spezies, die manche als die stillen Helden des Arbeitsplatzes betrachten, andere wiederum als die Sherlock Holmes der Bürokratie sehen: Dem Betriebsrat.

Ja, Sie haben richtig gehört. Wer braucht schon Superhelden wie Iron Man oder Wonder Woman, wenn man einen Betriebsrat hat, der sich – gewappnet mit Kaffeetasse und Aktenordner – für Gerechtigkeit am Arbeitsplatz einsetzt?

Der lebende Almanach der Mitarbeiterrechte
Wissen Sie, was in Absatz 3, Unterabschnitt 4, Zeile 17 Ihrer Betriebsvereinbarung steht? Natürlich nicht. Niemand weiß das. Außer dem Betriebsrat. Er ist der Gandalf des Arbeitsrechts, der weiß, welcher paragrafenbewehrte Balrog gerade versucht, das friedliche Miteinander am Arbeitsplatz zu stören.

Die Kaffeemaschine als soziales Experiment
Sagen wir, die neue Kaffeemaschine im Büro macht Kaffee, der schmeckt wie flüssiger Kopierertoner. In diesem Moment wird der Betriebsrat zum James Bond der Büroküche. Er nimmt sich dem Fall an, ermittelt, verhandelt und sorgt dafür, dass der Kaffee bald wieder nach Kaffee schmeckt und nicht nach einer Druckerschwärze-Orgie. Kein Wunder also, dass in Büros mit Betriebsrat die Leute weniger oft krank sind. Sie sind schlichtweg besser vor den tödlichen Gefahren schlechten Kaffees geschützt.

Der Übersetzer im Dschungel der Unternehmenssprache
Wer hat nicht schon einmal eine E-Mail vom Management erhalten und gedacht: „Was soll das jetzt heißen?“ Manchmal ist Unternehmenssprache komplizierter als die Bedienungsanleitung einer Atomuhr. Aber keine Sorge, der Betriebsrat ist auch ein begnadeter Übersetzer. Er klärt auf, was es wirklich bedeutet, wenn die Geschäftsführung von „agiler Arbeitsplatzgestaltung“ spricht. Spoiler: Es hat nichts mit Yoga im Büro zu tun.

Betriebsrat, der Robin Hood der Resturlaubstage
Irgendwo in den Weiten der Büroschubladen schlummern sie: die vergessenen Resturlaubstage. Millionen von ihnen. Aber der Betriebsrat ist zur Stelle. Er holt sie zurück, verteilt sie gerecht und sorgt dafür, dass sie nicht im Nirwana der Betriebskosten verschwinden. So kann jeder aus dem wohlverdienten Urlaub zurückkehren, voller Tatendrang und bereit, den Kaffeeautomaten erneut zu bezwingen.

Fazit
Ein Unternehmen ohne Betriebsrat ist wie ein Fußballteam ohne Torwart, wie ein Orchester ohne Dirigent, wie ein Krimi ohne Detektiv. Er mag zwar manchmal unbequeme Fragen stellen und die eine oder andere Überstunde in Meetings verbringen. Aber genau das macht ihn unverzichtbar. Und mal ehrlich, wer sonst würde sich die Mühe machen, die Bedienungsanleitung der neuen Kaffeemaschine zu lesen?

In diesem Sinne: Lang lebe der Betriebsrat, unser inoffizieller Superheld des Alltags!


Okay. Das wäre also nun geklärt. Womit es auch schon höchste Zeit für den Tipp der Woche für Sie ist!



Überstunden: So sagen Sie Stopp, wenn Ihr Arbeitgeber partout nicht hören will

Eigentlich gab es in diesem hessischen Betrieb, der sich schließlich vor Gericht wiederfand, eine klare Vereinbarung:

Laut Betriebsvereinbarung sollten Beschäftigte nur bis zu 40 Überstunden anhäufen. Falls sie diese Grenze überschreiten, müsste ein Plan zur Rückführung der Mehrarbeit vereinbart werden. Die Realität? Die sah anders aus:

Es passierte ein regelrechter Überstunden-Marathon, bei dem 21 Beschäftigte die Grenze sprengten, einige sogar mit über 100 Überstunden auf dem Gleitzeitkonto.

Sorgte der Arbeitgeber für Abhilfe? Nein. Gespräche, Drohungen … es half alles nichts. Also blieb dem Betriebsrat nur noch der Gang vor das Gericht.

Der Richterspruch
Für das Gericht stand außer Frage, dass der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch gemäß § 23 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Der Arbeitgeber hatte nicht unabsichtlich, also „aus Versehen“ gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen, sondern nach Auffassung des Gerichts sogar „grob“. Klare Ansage:

Wenn ein Arbeitgeber Überstunden nicht nur bemerkt, sondern auch duldet, dann hat der Betriebsrat das Recht, einzugreifen.

Um es klar zu sagen (und das sollte sich wirklich jeder Arbeitgeber hinter die Ohren schreiben): Betriebsvereinbarungen sind mehr als nur schöne Worte auf Papier. Sie sind bindend. Der Versuch, die Überstunden durch Argumente wie „nur zwei Prozent der Belegschaft sind betroffen“ zu rechtfertigen, ist wie ein Eimer Wasser im brennenden Haus – zu wenig, zu spät.

Fazit
Natürlich kann es – je nach Betrieb – sinnvoll sein, beim Thema Überstunden eine gewisse Flexibilität zu tolerieren bzw. in einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu fixieren. Aber: Eine solche Betriebsvereinbarung ist definitiv keine Freikarte für ein Überstunden-Festival. Sieht Ihr Arbeitgeber das anders, oder zeigt er sich unbelehrbar, dann können Sie vor Gericht Ihren Anspruch auf Unterlassung durchsetzen. So einfach ist. Wer so gar nicht hören will, muss am Ende eben fühlen.






Jugend und Auszubildendenvertretung: Wann die jungen Wilden eine Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen verlangen können

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt, die die Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden im Betrieb betrifft. Sie beschließen, die Vereinbarung anzunehmen. Doch plötzlich flattert Ihnen ein Veto auf den Tisch. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung verlangt, dass Sie den Beschluss aussetzen. Kann sie das wirklich verlangen?

Die Lösung entdecken Sie in der neuen Ausgabe des Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsvereinbarung aktuell“. Und das Beste:

Sie erhalten diese Ausgabe zum Testen und Ausschlachten gern gratis. Sie brauchen nur noch hier zu klicken!

Ihre

    Andrea Einziger
    Redaktionsleitung

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