Leserfrage: Immer gleich Ersatzmitglieder zur Betriebsratssitzung einladen. Ein Muss?
Ein Leser hat mir folgende, wie ich finde, spannende Frage geschickt:
„Wenn in unseren Betriebsratssitzungen eine Kollegin oder ein Kollege krankheitsbedingt fehlt (was leider immer mal wieder vorkommt), bestellen wir natürlich ein Ersatzmitglied ein. Nun kommen ‚Krankmeldungen‘ manchmal auch sehr kurzfristig. Im letzten Fall kam die Meldung gerade einmal 45 Minuten vor der Sitzung.
In solchen Fällen ist es äußerst schwierig, noch ein Ersatzmitglied zu organisieren. Kann die Sitzung dann nicht auch ohne stattfinden?“
Die Lösung: Sie müssen sich zumindest bemühen, ein Ersatzmitglied für die Sitzung zu gewinnen. So regelt es § 29 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Gefahr:
Fehlt jemand aus dem Gremium und kommt dafür kein Ersatzmitglied, ist die Beschlussfähigkeit in der Regel nicht gegeben. Treffen Sie dennoch Beschlüsse, können diese nicht wirksam sein.
Doch keine Regel ohne Ausnahme … Wenn es der oder dem Betriebsratsvorsitzenden tatsächlich nicht mehr möglich war bzw. ist, ein Ersatzmitglied zu laden, gilt eine Ausnahme. Doch dann muss es sich schon um einen sehr kurzfristigen Ausfall handeln. In einem in früheren Jahren entschiedenen Fall akzeptierte ein Gericht das Fehlen eines Ersatzmitglied, weil das „reguläre“ Mitglied erst auf dem Weg zur Sitzung verunfallt war.
Fazit Bemühen Sie sich auch bei kurzfristigen Absagen immer um ein Ersatzmitglied, wenn eben möglich. Gehen Sie auf Nummer sicher.
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