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Ausgabe KW 09/2024
8. Jahrgang

Das Bundesarbeitsgericht hat den Weg freigemacht zu Ihren Wunsch-Schulungen!


Ihr Arbeitgeber kann jetzt zu einer ganz bestimmten Form von Betriebsrats-Schulungen nicht mehr „Nein“ sagen.

Welche Schulungen das sind – und wie Sie Ihre neuen Rechte nutzen:
In der aktuellen Ausgabe unseres Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsrat vertraulich“ erfahren Sie es. Aus aktuellem Anlass erhalten Sie diese Ausgabe gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken!

Wenn eine Sozialauswahl unausweichlich ist: Welche Kolleginnen und Kollegen sind besonders geschützt

Liebe Betriebsrätin,
lieber Betriebsrat, 

im Kampf um Talente bieten viele Arbeitgeber „Benefits“. Aber sind das wirklich die, die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen?

Zu dieser Frage gibt es eine schöne Studie von karriere.at. Sie belegt zum einen: Benefits haben tatsächlich eine gewisse Sog-Wirkung. Auch innerbetrieblich. Denn sie wirken sich positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Zum anderen aber unterscheiden sich die Wünsche an solche Benefits je nach Alter der Beschäftigten deutlich.
  • Bei den 18- bis 29-Jährigen sind zusätzliche Urlaubstage die beliebtesten Benefits, 
  • bei den 30- bis 39-Jährigen Prämien/Gewinnbeteiligungen, 
  • bei den 40- bis 49-Jährigen flexible Arbeitszeiten und 
  • bei den 50- bis 60-Jährigen ist es die betriebliche Altersvorsorge.

Was heißt das für Sie als Betriebsrat?

Zum einen: Wenn Sie sich für Benefits stark machen, dann ist das nur richtig. Zum anderen: Legen Sie Ihrem Arbeitgeber nahe, je nach „Zielgruppe“ auch die richtigen Benefits in den Vordergrund zu stellen. Dann klappt es auch mit der Mitarbeiterzufriedenheit – und mit der Arbeitgeberattraktivität..

Zum Tipp der Woche

Sozialauswahl bei Kündigungen: So funktioniert das Punkteschema


Eine Leserin hat eine wichtige Frage geschickt. Angesichts des zunehmenden Stellenabbaus in den Betrieben nicht verwunderlich. Sie schreibt:

„Leider müssen wir uns mit dem Thema Sozialauswahl beschäftigen. Wir wissen, dass das Bundesarbeitsgericht mal ein Punkteschema entwickelt hat. Gilt das heute noch – und wie sieht es aus?“

Die Lösung: Das Punkteschema gilt auch heute noch. Es weist jedem betroffenen Beschäftigten eine bestimmte Punktzahl für besondere „Eigenschaften“ zu. Je höher die Punktzahl eines Beschäftigten, umso schutzbedürftiger ist er.

Punkteschema für die Sozialauswahl
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Wichtig: Spricht eine Firma betriebsbedingte Kündigungen aus, so trifft es erst die Mitarbeiter ohne Kinder – ganz egal ob sie länger im Betrieb arbeiten als ihre Kollegen und Kolleginnen mit Familie. Die Unterhaltspflicht des Arbeitnehmers wirkt beispielsweise schwerer als die längere Betriebszugehörigkeit einer lange im Unternehmen Beschäftigten ohne Unterhaltspflichten (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 29.1.2015, Az: 2 AZR 164/14). Rentennähe (zwei Jahre), gemeint ist die gesetzliche Rente, darf aber „mindernd“ berücksichtigt werden. Hierzu das BAG:

Die soziale Schutzbedürftigkeit nimmt zwar mit steigendem Lebensalter zu, weil Ältere schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Sie fällt aber wieder ab, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine abschlagsfreie Altersrente bezieht oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann (BAG, Urteil vom 8.12.2022, Az: 6 AZR 31/22).

Und hier noch ein besonderer Tipp für Sie:

Wie Sie Schritt für Schritt auf betriebsbedingte Kündigungen souverän und sicher reagieren

Ein erfreuliches Urteil aus Düsseldorf. Wenn Ihr Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen will, muss er immer eine Sozialauswahl treffen. Dabei muss er aber ab sofort etwas ganz Besonderes tun!
  • Was er tun muss – und wie Sie als Betriebsrat gerade deshalb doch noch Arbeitsplätze retten können:
  • In der aktuellen Ausgabe unseres Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsrat vertraulich“ erfahren Sie es. Aus aktuellem Anlass erhalten Sie diese Ausgabe gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken!
Ihre
Andrea Einziger
Redaktionsleitung