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Unternehmen im Wandel: Jetzt ist die beste Zeit, um Verbesserungsprozesse zu unterstützen
„Transformation“ ist einer der Schlüsselbegriffe der letzten Jahre geworden. Und tatsächlich befinden sich viele Unternehmen in einem Wandel. KI, neue Arbeitstechniken aber auch das Zusammenfassen von Arbeitsbereichen und neue Arbeitsabläufe aufgrund des Fachkräftemangels gehören dazu. Doch bei allen Veränderungen wird „von oben“ eine wichtige Ressource immer wieder vergessen:
Diese Ressource sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen selbst. Niemand weiß besser als sie, wo und wie sich Abläufe noch verbessern lassen und wo es in der Praxis immer wieder hakt.
Wie Sie als Betriebsrat diese alles entscheidende Ressource gekonnt ins Spiel bringen, verrate ich Ihnen in der aktuellen Ausgabe des Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsvereinbarung aktuell“. Weil das Thema so wichtig ist, erhalten Sie die aktuelle Ausgabe von „Betriebsvereinbarung aktuell“ gerne gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken.
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Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, gestern wäre das Lied „Wahlsonntag“ von Reinhard Mey brandaktuell gewesen. Wie singt er so schön? „Diese Wahl“, jubelt der erste, „zeigt uns einwandfrei:Der Wählertrend geht immer mehr zu uns'rer ParteiDenn die erdrutschartigen Verluste heute liegen nuAn der ungewöhnlich sonderbaren Wählerstruktur!Und in dem, was Sie da eine Wahlschlappe nennenIst der Aufwärtstrend doch überdeutlich zu erkennenSeh'n Sie, unsere Verluste war'n noch niemals so gutDer Kurs stimmt, weiter so, dieses Ergebnis macht Mut!"„Unser Sieg", so bricht es gleich aus einem ander'n heraus„Sieht nur beim ersten Blick wie eine Katastrophe ausVorübergehend sind wir zwar im tiefen WellentalAber dieser Tiefpunkt ist wie ein Hoffnungssignal!Man darf die Wechselwähler nur nicht wegdiskutieren –Und den Wettereinfluß auf sie aus den Augen verlieren!Die Massen wollen uns, und das ganz allein zähltUnd wenn nun heut nicht gerade Sonntag wär', hätten sie uns gewählt!"Nun, jetzt haben wir das Wahlergebnis. Und wissen Sie, wie man das nennt? Demokratie! Zum Tipp der Woche:
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Kann Ihr Arbeitgeber diese Vereinbarung mit Ihnen kündigen?
Eine Leserin hat mir geschrieben. Und zwar Folgendes:
„Mit der früheren Arbeitgeberin hatten wir in einer Sondervereinbarung geregelt, dass die Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb auch größere Dienstwagen bestellen können. Unser neuer Chef hält das für nicht mehr nötig. Die Vertriebsmitarbeiter sollen zukünftig nur noch kleinere Wagen bestellen.
Auch wenn das ökologisch sinnvoll sein mag. Für uns stellt sich natürlich die Frage, ob unser Arbeitgeber die alte Vereinbarung damit quasi einfach aufkündigen darf. Was meinen Sie?“
Um es klar zu sagen: Hat Ihr Arbeitgeber mit Ihnen oder einem Vorgängerbetriebsrat eine Vereinbarung getroffen, kann er diese nicht einfach einseitig aufkündigen. Aber: Prüfen Sie im ersten Schritt die Vereinbarung auf eine mögliche Freiwilligkeitsklausel hin.
- Sollte diese vorhanden sein, kann Ihr Arbeitgeber von einer solchen Vereinbarung nach entsprechender Ankündigung Abstand nehmen.
Prüfen Sie im zweiten Schritt die Kündigungsregeln. In diesem Rahmen wird Ihr Arbeitgeber auch eine Vereinbarung zwischen Ihnen beiden kündigen können.
- Haben Sie die Nachwirkung vereinbart, tritt diese selbstverständlich ein.
Auch das ist wichtig: Grundsätzlich ist Ihr Mitbestimmungsrecht bei Dienstwagen allerdings eingeschränkt. Es besteht nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Kollegen die Privatnutzung einräumt.
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Freiwilligen-Angebote und Altersteilzeit statt betriebsbedingter Kündigungen: Preschen Sie mit dieser Vereinbarung vor
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Geschrumpft statt gewachsen. So lassen sich die Wirtschaftszahlen des letzten Quartals zusammenfassen. Und es sind bei weitem nicht nur große Unternehmen wie der Autozulieferer ZF in Friedrichshafen mit dem geplanten Abbau von gleich 14.000 Stellen, die von sich reden machen. Auch viele Mittelständler planen die personalmäßige Verkleinerung. Doch es geht auch ohne betriebsbedingte Kündigungen!
Das zeigt ein Blick auf den Betriebsrat des Automobilzulieferers BorgWagner in Baden-Württemberg. Dieser hat eine kluge Lösung gefunden, die Sie im Fall der Fälle auch in Betracht ziehen sollten.
Wie diese Lösung und eine entsprechende Vereinbarung bei Ihnen aussehen könnten, verrate ich Ihnen in der aktuellen Ausgabe des Betriebsrats-Informationsdienstes „Betriebsvereinbarung aktuell“. Da viele Arbeitgeber Stellenabbau angekündigt haben, kann diese Vereinbarung die Rettung sein. Deshalb erhalten Sie die aktuelle Ausgabe von „Betriebsvereinbarung aktuell“ gerne gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken.
Ihre
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Andrea Einziger Redaktionsleitung
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