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5 Fehler, die Sie als Betriebsrat im Schicksalsjahr 2025 auf keinen Fall machen dürfen
Es zeichnet sich immer klarer ab: 2025 wird ein Schicksalsjahr. Mit einer Vielzahl von Gesetzesänderungen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und dem wachsenden Einfluss von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz stehen Sie als Betriebsrat vor einer besonderen Verantwortung. Doch gerade in einem Jahr voller Herausforderungen und Chancen lauern auch Fallstricke. Dabei gibt es 5 brisante Fehler, die Sie 2025 unbedingt vermeiden sollten.
Wie diese Fehler aussehen – und wie Sie sie erfolgreich vermeiden, entdecken Sie in der neuen Ausgabe des Wissens-Magazins @Betriebsrat. Sie erhalten sie gern gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken.
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 Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, ich habe eine humorvolle Diskussion zum Thema „Woran merkt man, dass der Betriebsrat verrückt geworden ist“ geführt. Die Highlights: 1. Der Betriebsrat verhandelt über Raumtemperaturen in NanogradenWenn die Sitzungen plötzlich von einem hitzigen Streit über die Frage dominiert werden, ob der Besprechungsraum auf 21,3 oder 21,5 Grad geheizt werden soll, dann ist klar: Der Betriebsrat hat einen Hang zur Perfektion – oder zum Wahnsinn – entwickelt. Dass die Heizung überhaupt funktioniert, wird selbstverständlich ignoriert. 2. Die Betriebsvereinbarung über Kaffeemaschinen wird 50 Seiten langMan merkt, dass der Betriebsrat über das Ziel hinausschießt, wenn plötzlich eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Kaffeemaschinenaufstellung existiert, die dicker ist als der aktuelle Tarifvertrag. Enthält sie dann noch genaue Regelungen darüber, wie viele Bohnen pro Tasse zugelassen sind, sollte jemand sanft eingreifen. 3. Die Betriebsversammlung wird zur Stand-up-Comedy-ShowWenn der Betriebsrat die Betriebsversammlung plötzlich dazu nutzt, Anekdoten über missglückte Betriebsfeste oder peinliche Karaoke-Einlagen des Geschäftsführers zu erzählen, merkt man: Der Ernst der Sache hat sich irgendwo auf dem Weg zur Kantine verabschiedet. 4. Es wird eine Arbeitsgruppe „Optimaler Pflanzenwuchs am Arbeitsplatz“ gegründetWährend andere über Schichtpläne und Sozialpläne debattieren, beschäftigt sich der Betriebsrat mit der Frage, ob Monstera-Pflanzen oder Bonsaibäume die Produktivität steigern. Es werden Studien beauftragt, Meetings einberufen – und natürlich gibt es Streit darüber, wer den Gießdienst übernimmt. 5. Es wird ein Betriebsfest mit Motto „Zurück in die Zukunft“ geplant – und ernst genommenDer Betriebsrat hat sich entschieden: Dieses Jahr wird das Betriebsfest ein Science-Fiction-Erlebnis. Anstatt über die Kosten für die Weihnachtsfeier zu sprechen, wird darüber diskutiert, ob der Betriebsrat mit Hoverboards einfliegen sollte oder ob eine Zeitmaschine angemessen wäre. Es fehlt nur noch ein Doc Brown-Kostüm. 6. Der Betriebsrat erklärt sich selbst zum FeiertagMan merkt, dass der Betriebsrat übergeschnappt ist, wenn plötzlich der „Tag des Betriebsrats“ gefeiert werden soll – und das bitte mit bezahltem Sonderurlaub für alle Beteiligten. Für die Organisation werden natürlich umfangreiche Arbeitsgruppen gebildet. 7. Der Betriebsrat legt eine Beschwerde gegen die Farbe der neuen Firmenlogos einWenn der Betriebsrat die Einführung eines neuen Logos mit dem Argument blockiert, dass Blau zu kühl und unpersönlich wirkt, wird klar: Der Fokus auf die wirklich wichtigen Themen ist irgendwo zwischen Pantone-Farbkatalog und Designrichtlinien verloren gegangen. Okay – man kann darüber diskutieren. Haben Sie auch ein Beispiel? Ich bin gespannt ☺!
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Wie reagieren Sie richtig, wenn der Chef Sie „Trottel“ nennt?
Ein Leser hat mir eine wichtige Frage gestellt:
„Unser Arbeitgeber hat mich als Betriebsratsvorsitzenden in einer Führungskräftesitzung als ‚unfähigen Trottel‘ bezeichnet. Das wurde mir von mehreren Teilnehmern zugetragen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Es geht keinesfalls, dass der Betriebsrat oder ich derart diffamiert werden. Ich will ein klares Zeichen setzen.“
Mein Vorschlag an den Vorsitzenden (ich kenne ihn persönlich, deshalb entschuldigen Sie bitte das „Du“):
Wenn dein Arbeitgeber dich in einer Führungskräftesitzung öffentlich diffamiert hat, ist das nicht nur eine Respektlosigkeit dir gegenüber, sondern auch eine Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG. Hier sind Schritte, die du unternehmen kannst, um ein klares Zeichen zu setzen:
1. Fakten sichern Bevor du handelst, solltest du die Faktenlage genau klären:
- Zeugen befragen: Bitte die Teilnehmer, die dir die Aussage zugetragen haben, dir ihre Beobachtungen schriftlich oder mündlich zu bestätigen. Achte darauf, möglichst konkrete Aussagen (wann, wo, wie) zu erhalten.
- Notizen anfertigen: Schreibe alles nieder, was du über den Vorfall weißt, einschließlich der Zeugenaussagen.
2. Gespräch suchen Um professionell zu bleiben und die Situation nicht eskalieren zu lassen, solltest du zunächst ein klärendes Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen:
- Direkte Ansprache: Teile ihm mit, dass du von der Aussage erfahren hast und dass du eine solche Diffamierung weder dir noch dem Betriebsrat gegenüber akzeptieren kannst.
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit betonen: Weise darauf hin, dass § 2 Abs. 1 BetrVG eine respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit fordert und dass solche Aussagen diesem Grundsatz widersprechen.
- Deine Position vertreten: Mach klar, dass du erwartest, dass solche Äußerungen in Zukunft unterlassen werden.
3. Betriebsrat (Gremium) informieren Du solltest den gesamten Betriebsrat in der nächsten Sitzung informieren:
- Tagesordnungspunkt aufnehmen: Setze das Thema als offiziellen Tagesordnungspunkt auf die Agenda, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
- Beschluss fassen: Der Betriebsrat könnte einen Beschluss fassen, der den Arbeitgeber auffordert, sich öffentlich für die Aussage zu entschuldigen und solche Diffamierungen künftig zu unterlassen.
4. Offizielles Schreiben aufsetzen Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht ausreicht, kannst du ein offizielles Schreiben verfassen:
- Forderung nach Unterlassung: Fordere ihn im Namen des Betriebsrats auf, solche diffamierenden Äußerungen zu unterlassen.
- Verweis auf rechtliche Schritte: Weise darauf hin, dass der Betriebsrat nach § 23 Abs. 3 BetrVG im Falle von groben Pflichtverletzungen gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen kann.
5. Öffentlichkeitswirksame Reaktion vermeiden So verlockend es auch sein mag, die Sache über Rundmails oder Aushänge publik zu machen, solltest du dies vermeiden. Ein sachliches Vorgehen wahrt deine Professionalität und stärkt deine Position.
6. Unterlassungsklage Sollte sich die Situation nicht beruhigen, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht eine Unterlassungsklage nach § 23 Abs. 3 BetrVG einreichen.
Fazit Ein klares Zeichen zu setzen bedeutet nicht, sofort mit harten rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Ein klärendes Gespräch und eine sachliche, aber bestimmte Reaktion sind oft effektiver. Gleichzeitig solltest du jedoch keine Respektlosigkeiten dulden und, falls nötig, die Unterstützung deines Betriebsrats und rechtlicher Experten einholen.
Dein Ziel sollte sein, die vertrauensvolle Zusammenarbeit wiederherzustellen und dem Arbeitgeber klarzumachen, dass derartige Diffamierungen nicht toleriert werden.
Ihre
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Andrea Einziger Redaktionsleitung
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Außerordentliche Kündigung: Gerechtfertigt oder nicht?
Das Thema „fristlose Kündigung“ ist für Sie als Betriebsrat brisant. Schließlich geht es immer darum, dass in diesem Fall eine Kollegin oder ein Kollege ihren bzw. seinen Job per sofort verliert. In der Anhörung gilt es, sehr sorgfältig abzuwägen. Denn oft liegen der beabsichtigten fristlosen Kündigung Verhaltensweisen zugrunde, die andere Beschäftigte in Mitleidenschaft ziehen oder die das Ansehen des Arbeitgebers schwer untergraben können.
Letztendlich kommt es am Ende immer auf den Einzelfall an. Wichtig ist deshalb, dass Sie für die Anhörung nach § 102 BetrVG einen Leitfaden haben, der Sie zu Ihrer Entscheidung („zustimmen“, „schweigen“, „widersprechen“) führt.
Diesen Leitfaden entdecken Sie in der neuen Ausgabe des Wissens-Magazins @Betriebsrat. Sie erhalten sie gern gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken.
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