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Ausgabe KW 09/2025

Diese Diskriminierung ist ein absolutes Tabu. Zum Glück gibt es Klartext vom Gericht!


Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Stuttgart (Urteil vom 20.11.2024,
Az. 10 Sa 13/24) zeigt, wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber und Sie schwerbehinderte Beschäftigte gemeinsam vor Diskriminierung schützen – auch vor Diskriminierung durch Dritte. 

Worum es geht – und was ich Ihnen jetzt dringend empfehle, entdecken Sie in der neuen Ausgabe von „Inklusion aktiv“. Weil das Urteil und die nun erforderlichen Handlungen von Ihnen so wichtig sind, erhalten Sie diese Ausgabe gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken!
Liebe Betriebsrätin,
lieber Betriebsrat, 

Deutschland hatte die Wahl. Jetzt bin ich gespannt, was in den kommenden Wochen und Monaten daraus wird. Problemfelder gibt es genug. Vor allem das Thema Wirtschaft ist ein Sorgenkind. Das wird auch mit Blick auf die steigenden Arbeitslosenzahlen deutlich.

Ja, es wurden in den letzten drei Jahren auch neue Stellen geschaffen. Die aber im Staatsdienst, Pflegebereich etc. In der freien Wirtschaft ging die Zahl der Arbeitsplätze dagegen um ca. 100.000 zurück. Da aber nicht jeder Beamter oder Beamtin werden kann (die müssen schließlich auch bezahlt werden) ist hier ein Umdenken erforderlich. 

Da wäre dann auch noch das Thema demografischer Wandel. Hand aufs Herz: Hat Ihr Arbeitgeber schon über Pläne gesprochen, wie Menschen, die in Rente gehen, länger im Unternehmen gehalten werden können bzw. welche Angebote man ihnen machen kann, damit sie nicht ganz verloren gehen?

Nein, hat er nicht?

Das wundert mich nicht. An Weitsichtigkeit fehlt es bei deutschen Arbeitgebern. Da ist es nicht anders als manchmal in der Politik. Dann sprechen Sie ihn darauf an. Der frühe Vogel fängt den Wurm. Und der Tipp der Woche liefert Ihnen Anregungen für dieses Gespräch.

Bindung von erfahrenen Mitarbeitern – Ihre Mitbestimmung zählt!


Mit dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Fachkräftemangel wird es immer entscheidender, erfahrene Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Gerade die Beschäftigten, die kurz vor der Rente stehen, verfügen über wertvolles Know-how, das für den Wissenstransfer und die Ausbildung jüngerer Kollegen unverzichtbar ist. Doch wie können Sie als Betriebsrat hier aktiv werden?

Lukrative Ansätze zur Bindung von nahenden Rentnern
Das Wichtigste: Erwarten Sie nicht, dass Ihr Arbeitgeber von sich aus aktiv wird. Gehen Sie mit Ideen auf ihn zu. Zum Beispiel:
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
    Schlagen Sie Modelle wie Altersteilzeit, Jobsharing oder flexible Arbeitszeiten vor, die es den Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, ihren Arbeitsumfang schrittweise zu reduzieren, ohne abrupt aus dem Unternehmen auszuscheiden.

  • Mentoring- und Coaching-Programme
    Initiieren Sie Programme, in denen erfahrene Mitarbeiter als Mentoren oder Coaches für jüngere Kollegen tätig werden. So bleibt nicht nur das Wissen im Unternehmen, sondern es entsteht auch ein attraktives Entwicklungsangebot für beide Seiten.

  • Weiterbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen
    Setzen Sie sich für zielgruppenspezifische Schulungen ein, beispielsweise zu digitalen Kompetenzen oder modernen Arbeitsmethoden, die auch für ältere Beschäftigte leicht zugänglich sind.

  • Gesundheits- und betriebliches Altersmanagement
    Fordern Sie Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements – von ergonomischen Arbeitsplatzgestaltungen bis hin zu regelmäßigen Gesundheitschecks –, um die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität zu erhalten.

  • Finanzielle Anreize
    Prüfen Sie Modelle, die beispielsweise Bonuszahlungen, Zuschüsse oder spezielle Rentenmodelle beinhalten, um den Verbleib im Unternehmen zusätzlich attraktiv zu machen.

So sichern Sie sich als Betriebsrat Ihre Mitbestimmungsrechte
Wichtig ist, dass Sie von Anfang an deutlich machen: Wir als Betriebsrat sind dabei!

Beispiele:

Frühzeitige Einbindung
Machen Sie von Ihrem Informationsrecht gemäß § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Ihrem Mitbestimmungsrecht aus § 87 BetrVG Gebrauch – gerade wenn es um die Einführung neuer Angebote oder die Änderung bestehender Konzepte geht.

Bringen Sie konkrete Forderungen und Modellvorschläge in die Gespräche mit der Geschäftsführung ein und verweisen Sie auf Best-Practice-Beispiele aus vergleichbaren Unternehmen.

Transparenz und regelmäßiger Austausch
Etablieren Sie einen kontinuierlichen Dialog mit dem Arbeitgeber. Regelmäßige Gespräche und Feedbackrunden helfen, die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Dokumentation und Evaluation
Sorgen Sie dafür, dass alle Vereinbarungen und Änderungen schriftlich festgehalten werden. Eine regelmäßige Evaluation der Angebote ermöglicht es, frühzeitig auf Schwächen zu reagieren und den Erfolg der Maßnahmen zu messen.

Übrigens: Ja, es gibt diverse Untersuchungen und Studien, die verdeutlichen, was ältere Beschäftigte sich wünschen, um länger im Betrieb zu bleiben. Dabei kristallisieren sich insbesondere folgende Aspekte heraus:.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitoptionen
    Untersuchungen, etwa von der BAuA und dem IAB, zeigen, dass flexible Arbeitszeitregelungen, Altersteilzeit oder Jobsharing-Möglichkeiten als zentrale Faktoren genannt werden, da sie eine schrittweise Reduzierung der Arbeitsbelastung ermöglichen, ohne den abrupten Austritt aus dem Berufsleben.

  • Altersgerechte Arbeitsplätze und ergonomische Arbeitsbedingungen
    Studien belegen, dass ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz sowie eine Arbeitsumgebung, die auf die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer abgestimmt ist, erheblich zur Arbeitszufriedenheit beitragen. So wird etwa eine Reduktion physischer Belastungen und eine bessere Gestaltung der Arbeitsplätze häufig als entscheidend empfunden.

  • Gezielte Gesundheitsförderung und betriebliches Altersmanagement
    Viele ältere Beschäftigte wünschen sich Angebote zur Gesundheitsvorsorge und -förderung. Dazu zählen regelmäßige Gesundheitschecks, Sport- und Entspannungsangebote sowie Maßnahmen zur Stressreduktion, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

  • Weiterbildung und Qualifizierung
    Untersuchungen, auch von Instituten wie dem IAB, zeigen, dass ältere Arbeitnehmer großen Wert auf Weiterbildung legen – nicht nur, um ihre Kompetenzen aktuell zu halten, sondern auch, um sich auf veränderte Arbeitsanforderungen einzustellen und ihre Zukunftsperspektiven zu sichern.

  • Wertschätzung und Einbindung
    Studien, etwa aus dem Umfeld der Hans-Böckler-Stiftung, belegen, dass Anerkennung und die Einbindung in betriebliche Entscheidungsprozesse (zum Beispiel über Mentoring-Programme oder partizipative Personalentwicklung) für ältere Beschäftigte einen hohen Stellenwert haben. Sie wünschen sich, dass ihre langjährige Erfahrung wertgeschätzt wird und sie aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen eingebunden sind.
Fazit
Die Bindung von nahenden Rentnerinnen und Rentnern bietet Ihrem Unternehmen nicht nur den Erhalt von wertvollem Know-how, sondern stärkt auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte aktiv, um in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber klare, transparente und attraktive Angebote zu fordern. So sichern Sie nicht nur den Verbleib erfahrener Kolleginnen und Kollegen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens – und damit für die Arbeitsplätze aller Ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Mit besten Grüßen
Ihre
Andrea Einziger
Redaktionsleitung

Mitbestimmung und Schutz bei Versetzungen – Ihre Rolle ist entscheidend!


Versetzungen sind im Arbeitsalltag keine Seltenheit. Doch wenn es um schwerbehinderte Beschäftigte geht, spielen besondere Schutzmechanismen eine zentrale Rolle. Hier haben Sie eine wichtige Aufgabe: Sie müssen sicherstellen, dass die Interessen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen gewahrt bleiben und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Weil in vielen Unternehmen Umstrukturierungen aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation anstehen, besteht dringender Handlungsbedarf. Was ich Ihnen mit Blick auf die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegenjetzt dringend empfehle, entdecken Sie in der neuen Ausgabe von „Inklusion aktiv“. Weil es so dringlich ist, erhalten Sie diese Ausgabe gratis. Sie brauchen nur hier zu klicken!