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Mitbestimmung und Schutz bei Versetzungen – Ihre Rolle ist entscheidend!
Versetzungen sind im Arbeitsalltag keine Seltenheit. Doch wenn es um schwerbehinderte Beschäftigte geht, spielen besondere Schutzmechanismen eine zentrale Rolle. Hier haben Sie eine wichtige Aufgabe:
Sie müssen sicherstellen, dass die Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt bleiben und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Worauf es hierbei ganz besonders ankommt, entdecken Sie in der aktuellen Ausgabe von „Inklusion aktiv“, die Sie GRATIS erhalten. Sie brauchen nur hier zu klicken. Tun Sie es unbedingt, denn nur so können Sie Betroffene besonders wirkungsvoll unterstützen.
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 Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, was sind aktuell die größten Sorgenfelder für Betriebsräte? 1. Rückgang der Betriebsratspräsenz Die betriebliche Mitbestimmung befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft existiert nur noch in sieben Prozent der deutschen Betriebe ein Betriebsrat. In der Privatwirtschaft wird nur noch jeder dritte Beschäftigte von einem Betriebsrat vertreten, ein drastischer Rückgang im Vergleich zu 1996, als noch knapp die Hälfte der Arbeitnehmer eine solche Vertretung hatte. 2. Arbeitsplatzabbau
Die aktuelle Wirtschaftslage führt dazu, dass viele Unternehmen Stellen abbauen. Laut einer Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft planen 38 Prozent der befragten Unternehmen, 2025 Stellen abzubauen. 3. Behinderung der Betriebsratsarbeit
In Deutschland gibt es Fälle, in denen das Organisieren der Belegschaft aktiv behindert wird. Maßnahmen wie Einschüchterungen, das Nichtbestellen von Wahlvorständen oder Kündigungen von Kandidaten erschweren die Arbeit von Betriebsräten. Aktuelle Beispiele gibt es leider zuhauf. Zumindest ein Bundesland hat reagiert: In Brandenburg sollen Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von nun an gebündelt bei den örtlichen Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zusammenlaufen. Damit will man das sogenannte Union Busting eingrenzen. Und in Berlin wird es erstmals eine Anklage der der Behinderung von Betriebsratsarbeit geben: Die Kette Foot Locker ist im Visier. Angezeigt hat sie der eigene Betriebsrat. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge „gegen zwei Personen Anklage wegen Behinderung und Störung der Tätigkeit des Betriebsrats in Tateinheit mit Nötigung erhoben.“ Wollen wir hoffen, dass die Beispiele Schule machen. Mein Tipp der Woche für Sie:
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Fehlerkultur entwickeln: Unverzichtbar, um ein guter Betriebsrat zu sein
Eine gelebte und lebendige Fehlerkultur ist für Sie als Betriebsrat etwas Wunderbares – wenn sie denn ehrlich gelebt wird. Sie fördert Innovation und kontinuierliches Lernen. Mehr noch:
Eine positive Fehlerkultur unterstützt diese Ziele, indem sie die Angst vor Fehlern reduziert und ein Umfeld schafft, in dem Mitarbeiter ermutigt werden, neue Ideen auszuprobieren, Risiken einzugehen und aus Misserfolgen zu lernen. Auf den Punkt gebracht:
1. Förderung von Innovation In einem Umfeld, in dem Fehler als Lernchancen angesehen werden, sind die Beteiligten eher bereit, neue Ideen zu testen und kreative Lösungen für Probleme zu finden. Dies führt zu Innovationen führen, die das Unternehmen voranbringen.
2. Verbesserung der Zusammenarbeit Eine positive Fehlerkultur fördert Offenheit und Vertrauen im Team. Wenn die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass Fehler akzeptiert und konstruktiv behandelt werden, sind sie eher bereit, Wissen zu teilen und zusammenzuarbeiten.
3. Steigerung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung Für das Unternehmen selbst gilt: Eine Kultur, die das Lernen aus Fehlern unterstützt, kann die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen, da sie sich wertgeschätzt und ermutigt fühlen, sich einzubringen. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken.
4. Förderung des kontinuierlichen Lernens Indem Fehler als Teil des Lernprozesses betrachtet werden, entsteht eine Kultur des kontinuierlichen Lernens, die für die persönliche und berufliche Entwicklung der Einzelnen förderlich ist.
Was Sie als Betriebsrat tun können Denken Sie groß. Also nicht nur an den Betriebsrat selbst, sondern an eine neue Kultur für das Unternehmen.
1. Dialog fördern Zum einen ist es wichtig, das Thema anzusprechen und – im wahrsten Sinne des Wortes – öffentlich zu machen. Sie können Workshops, Diskussionsrunden und Schulungen initiieren, die auf die Bedeutung einer positiven Fehlerkultur hinweisen. Diese Veranstaltungen können dazu dienen, das Bewusstsein zu schärfen und Best Practices zu teilen.
2. Richtlinien mitgestalten In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber können Sie Richtlinien entwickeln, die eine konstruktive Fehlerbehandlung fördern. Dazu gehören beispielsweise Grundsätze für das Feedback und den Umgang mit Fehlern.
3. Vorbild sein Betriebsratsmitglieder können durch eigenes Verhalten eine positive Fehlerkultur vorleben. Indem Sie offen über eigene Fehler sprechen und zeigen, wie Sie daraus gelernt haben, setzen Sie ein starkes Zeichen.
4. Feedbackmechanismen etablieren Als Betriebsrat können Sie sich zudem für die Einrichtung von Systemen stark machen, die anonymes Feedback ermöglichen. So können Kolleginnen und Kollegen Bedenken und Verbesserungsvorschläge äußern, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.
5. Erfolge sichtbar machen Tragen Sie dazu bei, Erfolgsgeschichten zu kommunizieren, in denen Fehler zu wertvollen Lernmomenten oder Innovationen geführt haben. Dies kann in internen Newslettern, auf Betriebsversammlungen oder über Intranet-Plattformen geschehen oder im Rahmen von Fehler-Feedback-Sitzungen:
Regelmäßige Meetings, in denen Teams zusammenkommen, um kürzlich aufgetretene Fehler zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, haben sich in der Praxis bestens bewährt. Fördern Sie solche Sitzungen und regen Sie Moderationstrainings für Führungskräfte an. Denn:
Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber bereit ist, in die Führungsqualitäten der Beschäftigten zu investieren. Fehler tolerieren und nutzen können, bedeutet für viele erst einmal einen Schock. Aber der ist, die Praxis zeigt es immer wieder, heilsam.
Mein Tipp Denken Sie auch ruhig über eine Betriebsvereinbarung mit dem Thema Fehlerkultur nach (siehe unten) – und berücksichtigen Sie das Thema auch in anderen Vereinbarungen.
Beispiel: In einer Betriebsvereinbarung zum Thema „Qualitätsmanagement“ eines mir bekannten Unternehmens befindet sich die folgende Passage:
Dos und Don‘ts im Umgang mit betroffenen Mitarbeitern
Dos:
- Aufmerksam sein, d. h. Veränderungen frühzeitig erkennen wie z. B. Leistungsverhalten, Sozialverhalten
- Ansprechen, d. h. vertrauliches Vier-Augen-Gespräch mit offenen Fragen auch hinsichtlich möglicher betrieblicher Ursachen
- Akzeptieren der Grenzen
- Die eigenen Grenzen berücksichtigen (Einbeziehen von Fachstellen)
- Die Grenzen des Betroffenen wahren (Eigenverantwortlichkeit des Mitarbeiters fördern)
- Die Kollegen mit Einverständnis des Betroffenen informieren
- Den Mitarbeiter auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hinweisen.
Don‘ts:
- Keine Ironie, sondern klare Aussagen
- Keine Diagnose, sondern Darstellung der Auffälligkeiten
- Keine Therapieversuche, sondern Einschalten von Fachstellen
- Keine Vorwürfe, sondern Hilfsangebote und klare Vereinbarungen
- Keinen Zeitdruck erzeugen, sondern Zeit zum Überlegen geben
- Kein Reden über den Betroffenen, sondern das Gespräch mit ihm führen
Das gefällt mir!
Mit besten Grüßen
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Andrea Einziger Redaktionsleitung
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Seelische (Schwer-)Behinderungen am Arbeitsplatz: Verständnis fördern und Unterstützung bieten
Seelische oder psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und können verschiedene Bereiche des Lebens betreffen – darunter auch das Arbeitsumfeld. Sie können sich durch Veränderungen im Fühlen, Handeln und Wahrnehmen äußern. Da diese Erkrankungen oft nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Formen von seelischen Erkrankungen genauer auseinanderzusetzen, um ein besseres Verständnis für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln.
Wie Sie hierbei mit traumwandlerischer Sicherheit vorgehen, entdecken Sie in der aktuellen Ausgabe von „Inklusion aktiv“, die Sie GRATIS erhalten. Sie brauchen nur hier zu klicken – und schon können Sie Ihre schützende Hand ausbreiten.
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