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Endlich Das große Praxis-ABC „Sonderkündigungsschutz: Von A wie Auszubildender bis W wie Wahlkandidat“ ist da. Sie erhalten es GRATIS.
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 Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, die Gewerkschaft hat so was von Recht … Ich meine die NGG, die jetzt dazu aufruft, mehr Betriebsräte zu gründen. Beispiel:
Rund 13.500 Unternehmen gibt es allein in der Städteregion Aachen – und ein Großteil davon ist ohne Betriebsrat. Für den Rest Deutschlands sieht es nicht anders aus. Um es klar zu sagen: Das ist nicht nur eine verpasste Chance für Beschäftigte, sondern auch ein Risiko für den sozialen Frieden im Betrieb. Die Gewerkschaft bringt es auf den Punkt: Warum ein Betriebsrat für den Betrieb ein Gewinn ist
- Stimme der Beschäftigten: Arbeitszeiten, Gesundheit und faire Löhne bekommen eine verlässliche Plattform – und nicht nur ein Ohr für individuelle Sorgen.
- Schutz in Krisenzeiten: Gerade wenn Restrukturierungen drohen, braucht es klare Mitbestimmungsstrukturen – und kein „Stille Post“-System.
- Längere Mindest-Amtszeit: Betriebsräte, die jetzt gegründet werden, gelten noch ganze fünf Jahre – das schafft Stabilität und Planungssicherheit.
Ich habe eine Idee:Unterstützen Sie die Gründung dort, wo es noch keinen Betriebsrat gibt – ab fünf Beschäftigten ist das Ihr gutes Recht. Machen Sie im Bekannten- und Freundeskreis Werbung. Seien Sie Türöffner – Ihre Erfahrung ist gefragt. Werben Sie, indem Sie klar aufzeigen: Ein Betriebsrat sorgt für klare Abstimmungsprozesse, faire Regeln und mehr Vertrauen zwischen Belegschaft und Leitung. Und: respektiert Demokratie nicht nur auf dem Papier, sondern lebt sie. Zum Tipp der Woche:
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3 miese Arbeitgebertricks – und wie Sie sie als Betriebsrat auskontern
Immer wieder setzen manche Arbeitgeber auf unfaire Methoden gegenüber Beschäftigten und Betriebsräten. Damit Sie geschützt sind – hier die 3 häufigsten Tricks und wichtige Tipps, wie Sie als Betriebsrat gegenhalten.
Trick 1: Die Kündigungssalve – mehrere Kündigungen in kurzer Folge Manche Arbeitgeber sprechen gleich mehrere Kündigungen in kurzer Folge aus – etwa fristlos und hilfsweise ordentlich, mit unterschiedlicher Begründung. Die Strategie dahinter: Überforderung. Denn für jede Kündigung gilt die dreiwöchige Klagefrist (§ 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Wird nur gegen eine von drei Kündigungen Klage erhoben, werden die übrigen – selbst wenn sie rechtswidrig wären – bestandskräftig.
Wie Sie diesen Trick auskontern:
- Weisen Sie Betroffene sofort darauf hin, dass jede einzelne Kündigung separat angegriffen werden muss – idealerweise durch sofortige Beratung bei Gewerkschaft oder Fachanwalt.
- Bitten Sie um Einsicht in sämtliche Kündigungsschreiben (nach § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)) – so können Sie systematisch prüfen, wie viele Schreiben tatsächlich zugestellt wurden.
- Achten Sie im Betriebsratsanhörungsverfahren (§ 102 BetrVG) genau auf unterschiedliche Begründungen – und dokumentieren Sie diese. Daraus können sich Angriffspunkte ergeben.
Trick 2: Der „einvernehmliche“ Aufhebungsvertrag als Umgehungsstrategie Nach einer Kündigung bietet der Arbeitgeber plötzlich einen „gütlichen“ Aufhebungsvertrag an. Die Absicht: den Betriebsrat umgehen und Kündigungsschutz vermeiden. Besonders perfide ist das, wenn Beschäftigte unter Druck stehen – etwa in Krankheit oder Schwangerschaft.
So reagieren Sie richtig:
- Machen Sie klar: Ein Aufhebungsvertrag ist eine einseitige Entscheidung – keine gerechte Lösung.
- Erinnern Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen daran, dass ein unterschriebener Aufhebungsvertrag nicht mehr widerrufen werden kann (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Eine Rücknahme ist nur in Ausnahmefällen wegen arglistiger Täuschung oder Drohung möglich (§ 123 BGB).
- Verlangen Sie vom Arbeitgeber, künftig den Betriebsrat frühzeitig zu informieren – auch über beabsichtigte Vertragsbeendigungen auf „freiwilliger“ Basis (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG).
Trick 3: Gezielte Informationsverzögerung und Intransparenz Ein besonders schleichender Trick: Informationen werden zurückgehalten oder so spät weitergegeben, dass eine Mitbestimmung kaum noch möglich ist. Gerade bei Umstrukturierungen, Standortschließungen oder Versetzungen ist das fatal.
Entscheidende Gegenmaßnahmen:
- Berufen Sie sich auf Ihr Recht auf rechtzeitige und umfassende Information nach § 80 Abs. 2 BetrVG – und bestehen Sie auf Vorlage aller relevanten Unterlagen.
- Nutzen Sie Ihr Initiativrecht nach § 92a BetrVG (insbesondere bei Personalplanung), um aktiv Informationen einzufordern.
- Bestehen Sie auf frühzeitiger Unterrichtung gemäß § 111 BetrVG bei Betriebsänderungen – und kündigen Sie notfalls die Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens nach § 112 Abs. 2 BetrVG an.
- Dokumentieren Sie alle Versuche der Informationsverweigerung schriftlich – das kann in späteren Verfahren entscheidend sein.
Fazit Je besser Sie als Betriebsrat die Taktiken kennen, desto effektiver können Sie ihnen kontern. Ob Kündigungssalve, Trick-Aufhebungsvertrag oder verschleppte Information: Hinterfragen Sie jede Entscheidung kritisch – und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Bestehen Sie auf Ihren Beteiligungsrechten.
- Klären Sie Betroffene frühzeitig auf.
- Und: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – denn das BetrVG steht auf Ihrer Seite.
Mit besten Grüßen
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Andrea Einziger Redaktionsleitung
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Altersteilzeit: Sorgen Sie als Betriebsrat für faire und klare Regeln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 29.4.2025 (Az. 9 AZR 39/24) entschieden: Altersteilzeit braucht klare Regeln. Denn Unklarheiten können den Beschäftigten auf die Füße fallen.
Konkret ging es um eine Arbeitnehmerin, deren bisherige Regelung nach einer tariflichen Übergangsversorgung nicht mehr galt. Zu Recht, so das BAG. Die alte Regelung hatte die neue, für sie schlechtere abgelöst. Pech gehabt. Eine Klarstellung in einer Betriebsvereinbarung hätte das verhindern können. Das heißt: Wenn es um Altersteilzeit geht, sind Sie gefragt!
Mein Tipp Alle Ihre Handlungsmöglichkeiten entdecken Sie in der neuen Ausgabe des Fachdienstes „Rechtswissen Betriebsrat“ Sie erhalten diese Ausgabe aufgrund der aktuellen Entscheidung gratis. Es geht ganz einfach. Sie brauchen nur noch hier zu klicken!
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