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Ausgabe KW 07/2026

Mitbestimmung beim E-Learning: Wissen als Schutzschild gegen Stellenabbau


Der wirtschaftliche Druck auf Unternehmen wächst, und Begriffe wie „Restrukturierung“ oder „Personalabbau“ machen in vielen Betrieben die Runde. Doch in Zeiten des Wandels ist eines klar: Qualifizierung ist die beste Versicherung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes. E-Learning hat sich dabei zum Standardinstrument der betrieblichen Weiterbildung entwickelt.

Doch was für den Arbeitgeber nach Effizienz und Kosteneinsparung klingt, birgt für die Beschäftigten Risiken bei Datenschutz und Leistungsdruck. Als Betriebsrat sind Sie hier in einer Schlüsselrolle: Sie müssen den digitalen Wissenserwerb fördern, aber gleichzeitig die Leitplanken für eine faire und kontrollfreie Nutzung setzen.

Mein Tipp
Wie Sie diese Rolle erfolgreich füllen und welche Betriebsvereinbarung nicht fehlen darf: Das entdecken Sie jetzt in der aktuellen Ausgabe des hochinformativen Betriebsrats-Magazins „Betriebsrat klipp & klar“. Und weil das Thema 2026 so dringlich, ja, in vielen Fällen so entscheidend ist, erhalten Sie das unterhaltsam wie lehrreiche Betriebsratsmagazin gratis. Klicken Sie einfach hier – und schon macht es sich auf den Weg zu Ihnen.
Liebe Betriebsrätin,
lieber Betriebsrat, 

fast hätte ich geschrieben: „Homeoffice – zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie diese Studie.“ Das kam mir dann doch etwas albern vor. Ganz falsch aber ist das nicht. Denn:

Homeoffice ist längst kein Ausnahmezustand mehr. Es ist Normalität. Und trotzdem wird darüber diskutiert, als würde sich erst jetzt entscheiden, ob Beschäftigte „wirklich arbeiten“, wenn niemand zuguckt. 

Doch nun gibt es eine aktuelle Auswertung mit Leistungsdaten von rund 11.000 Beschäftigten eines großen deutschen Unternehmens. Und die beweisen: Im Homeoffice steigt der messbare Output – im Schnitt um etwa 20 Prozent. Weniger Unterbrechungen, mehr Ruhe, mehr Konzentration.

Doch Achtung!
Die Auswertung zeigt auch, dass das nicht unbegrenzt gilt. Denn Produktivität ist nicht nur „Anzahl erledigter Vorgänge“, sie lebt auch von Dingen, die sich schwer zählen lassen: spontaner Austausch, kurze Abstimmungen, das beiläufige Lernen voneinander, Vertrauen im Team. 

Genau da kippt irgendwann das Gleichgewicht – wenn Präsenz zur Ausnahme wird und Teams sich kaum noch sehen. Dann sinkt nicht zwingend die Leistung von heute, aber oft die Tragfähigkeit von morgen: Motivation, Wissenstransfer, Bindung.

Besonders spannend an den Daten ist deshalb nicht das „Homeoffice ist besser“-Signal, sondern der Befund zur Mischung:

Am besten läuft es, wenn sich Homeoffice und Präsenz sinnvoll ergänzen – etwa 60 Prozent remote, 40 Prozent vor Ort. Und noch wichtiger: Präsenz bringt nur dann etwas, wenn sie koordiniert stattfindet. Einzelne Mitarbeitende im Büro, während das Team verteilt bleibt, erzeugen vor allem Wegezeiten und Frust – aber kaum Zusammenarbeit.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht „Homeoffice – ja oder nein?“, sondern: „Welcher Mix passt zu Aufgaben, Team und Betrieb – und wie organisieren wir ihn so, dass er dauerhaft funktioniert?“. Ich finde, darüber muss man sprechen.

Genau wie über den Tipp der Woche:

Enttarnt: Das sind die 7 gefährlichsten Fehler vor der Betriebsratswahl


In vielen Betrieben ist er schon erfolgt: Der Aushang des Wahlausschreibens. Denn die Betriebsratswahlen 2026 sind in vollem Gange. Doch genau das ist die Phase, in der schnell Fehler passieren, die später zur Wahlanfechtung führen können.

Damit Sie vor diesen Fehlern gewappnet sind, hier die sieben typischen Stolpersteine zwischen Wahlausschreiben und Wahltag – und klare Tipps, wie Sie ein Stolpern vermeiden. Los geht’s.

Fehler 1: Das Wahlausschreiben ist unvollständig oder widersprüchlich
Das Wahlausschreiben ist der Fahrplan der Wahl. Fehlen Pflichtangaben oder sind Fristen falsch berechnet, haben Sie sofort ein Einfallstor für Anfechtungen.
  • Achtung: Fristen laufen grundsätzlich um 24:00 Uhr ab. Wenn Sie die Einreichung von Listen auf das Ende der „Dienststunden“ begrenzen wollen, müssen Sie diese Uhrzeit explizit im Ausschreiben nennen!
  • Hebel: Prüfen Sie das Dokument Punkt für Punkt gegen die Wahlordnung (WO) und lassen Sie es von zwei Personen unabhängig gegenlesen.
Fehler 2: Die Wählerliste wird nicht sauber geführt
Wenn Wahlberechtigte fehlen oder Nicht-Wahlberechtigte drinstehen, wird es gefährlich. Besonders heikel sind Leiharbeitnehmer: Diese sind wahlberechtigt, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).
  • Hebel: Dokumentieren Sie jede Änderung (Eintritt, Austritt, Statuswechsel) mit Datum und Quelle (z. B. HR-Meldung). Die Liste muss bis zum Tag vor der Wahl aktuell bleiben!
Fehler 3: Einsprüche gegen die Wählerliste werden „liegen gelassen“
Einsprüche sind Pflichtprogramm. Der Wahlvorstand muss fristgerecht entscheiden. Ein „das klären wir später“ kann die gesamte Wahl zu Fall bringen.
  • Hebel: Führen Sie ein Einspruchsregister. Treffen Sie jede Entscheidung förmlich als Gremium und protokollieren Sie das Ergebnis.
Fehler 4: Vorschlagslisten werden falsch oder zu spät beanstandet
Der häufigste Anfechtungsgrund. Man unterscheidet zwischen heilbaren Mängeln (z. B. fehlende Zustimmungserklärung) und unheilbaren Mängeln (z. B. zu wenige Stützunterschriften nach Fristablauf).
  • Hebel: Prüfen Sie Listen unverzüglich nach Eingang. Bei heilbaren Mängeln müssen Sie dem Listenvertreter schriftlich eine Nachfrist von drei Arbeitstagen zur Beseitigung setzen (§ 8 Abs. 2 Wahlordnung (WO)).
Fehler 5: Briefwahl-Logistik unterschätzen
Briefwahl scheitert oft an der Postlaufzeit. Zu spät verschickte Unterlagen führen dazu, dass Stimmen nicht rechtzeitig ankommen.
  • Hebel: Versand mit Tracking-Liste dokumentieren. Weisen Sie im Wahlausschreiben darauf hin, dass die Wählenden das Risiko des rechtzeitigen Posteingangs selbst tragen.
Fehler 6: Die Wahl ist nicht „geheim“ genug
Niemand darf sehen, wie jemand abstimmt. „Kreuzchen am Stehtisch“ oder Sammel-Briefwahl im Pausenraum ohne Sichtschutz sind tabu.
  • Hebel: Planen Sie den Wahlraum als Einbahnstraße: Ausgabe → Wahlkabine → Urne. Die Urne muss ständig unter Aufsicht eines Wahlvorstandsmitglieds stehen.
Fehler 7: Ad-hoc-Entscheidungen ohne Protokoll
Gerichte schauen auf die Dokumentation. Wenn der Wahlvorstand heute so und morgen so entscheidet, wirkt das willkürlich.
  • Hebel: Führen Sie ein lückenloses Protokoll über jede Sitzung und jede Entscheidung. Wer schreibt, der bleibt – und gewinnt vor Gericht.
Die „Eiserne Checkliste“: Tag für Tag bis zum Wahltag
Nutzen Sie diese Checkliste für die finale Phase. Jedes Feld sollte am Ende des Tages abgehakt sein.
Mit besten Grüßen
Andrea Einziger
Redaktionsleitung

Flexible Arbeitszeitmodelle 2026: Zwischen Freiheit und Überlastungsschutz – Ihr Fahrplan für die Mitbestimmung


Die Arbeitswelt hat sich radikal gewandelt. Und der Wandel geht weiter. Was früher als „Benefits“ für IT-Spezialisten galt, ist heute der Standard für die gesamte Belegschaft: Flexibilität ist die neue Währung auf dem Arbeitsmarkt. 

Doch während Arbeitgeber mit Schlagworten wie „Workation“, „4-Tage-Woche“ oder „Vertrauensarbeitszeit 2.0“ um Fachkräfte werben, liegt es an Ihnen als Betriebsrat, den Rahmen zu setzen. Denn ohne klare Regeln wird aus Flexibilität schnell Entgrenzung. 

Mein Tipp
Wie Ihnen das besonders erfolgreich gelingt, entdecken Sie jetzt in der aktuellen Ausgabe des hochinformativen Betriebsrats-Magazins „Betriebsrat klipp & klar“. Und weil das Thema 2026 brisant ist, erhalten Sie das unterhaltsam wie lehrreiche Betriebsratsmagazin gratis. Klicken Sie einfach hier – und schon macht es sich auf den Weg zu Ihnen.